Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 233.333 €.
I.
Die am #.#.1930 geborene Erblasserin, deren Ehemann 2004 verstorben war, lebte mit ihrer einzigen Tochter zusammen. Weitere nähere Angehörige hatte die Erblasserin nicht. Die Tochter, geschieden und kinderlos, verstarb nach längerer Krankheit am 24. September 2022 im Alter von 71 Jahren im Klinikum N. in H..
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