I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind die Gesellschafter der ehemaligen M-OHG, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Generalvertreterin ein Auslieferungslager unterhalten hatte. Das Grundstück mit den Lagergebäuden hatte ihr der Gesellschafter MK unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Sie war auch berechtigt, das Grundstück zu vermieten, zu verpachten oder anderweitig zu verwerten.
Seit 1972 benötigte die OHG das Grundstück für ihren Betrieb nicht mehr. Sie verlegte ihren Firmensitz in angemietete Räume und verpachtete das Grundstück an ein anderes Unternehmen.
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