BFH - Urteil vom 17.07.2008
X R 40/07
Normen:
EStG § 15 § 16 § 34 Abs. 2 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 12 K 5766/04 E - 20.4.2007 (EFG) 2008, 608),

Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Unternehmens bei anschließendem Tätigwerden des Veräußerers für den Erwerber

BFH, Urteil vom 17.07.2008 - Aktenzeichen X R 40/07

DRsp Nr. 2008/20143

Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Unternehmens bei anschließendem Tätigwerden des Veräußerers für den Erwerber

»Eine Veräußerung i.S. des § 16 EStG liegt auch dann vor, wenn der Übertragende als selbständiger Unternehmer nach der Veräußerung des (Teil-)Betriebs für den Erwerber tätig wird.«

Normenkette:

EStG § 15 § 16 § 34 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.