FG Niedersachsen - Urteil vom 15.12.2005
10 K 191/00
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 794
EFG 2006, 567
ZEV 2006, 424

Steuerberatungskosten; Nachlassverbindlichkeit - Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten, die bereits als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt worden sind

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 10 K 191/00

DRsp Nr. 2006/11793

Steuerberatungskosten; Nachlassverbindlichkeit - Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten, die bereits als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt worden sind

1. § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG erfasst alle Ausgaben, die dem Stpfl. dadurch entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten oder zur Wahrnehmung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt. 2. Auch Beratungskosten, die dem Erben im Zusammenhang mit der ErbSt-Erklärung erwachsen, entstehen im Besteuerungsverfahren und sind Steuerberatungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG. 3. Haben die Steuerberatungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 ErbStG den steuerpflichtigen Erwerb des Vermögens des Erblassers gemindert, steht das dem Sonderausgabenabzug für die Steuerberatungskosten nicht entgegen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung der Steuerberatungskosten in Zusammenhang mit der Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG).