FG Düsseldorf, vom 10.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1136/02
Steuerberechnung bei Auflösung einer von mehreren Stiftern errichteten Stiftung
BFH, Urteil vom 30.11.2009 - Aktenzeichen II R 6/07
DRsp Nr. 2010/2026
Steuerberechnung bei Auflösung einer von mehreren Stiftern errichteten Stiftung
1. Die in § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG getroffene Regelung beschränkt sich auf die Berechnung der Steuer für den gesamten Erwerb des Anfallberechtigten.2. Bei Auflösung einer von mehreren Stiftern errichteten Stiftung ist bei der Steuerberechnung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG für die Bestimmung der Steuerklasse auf das jeweilige Verhältnis des Anfallberechtigten zu den Stiftern abzustellen.