I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge Miterbe zu 1/4 seines im Dezember 1997 verstorbenen Onkels. Zum Nachlass gehörte u.a. umfangreicher Grundbesitz. Es kam zu einer teilweisen Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben, insbesondere hinsichtlich des Grundbesitzes.
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