BFH - Urteil vom 23.11.2016
X R 16/14
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ZPO § 323;
Fundstellen:
BFHE 256, 428
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 15.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1829/12

Steuerliche Abzugsfähigkeit wiederkehrender Leistungen aufgrund eines Hofübergabevertrages als Sonderausgaben

BFH, Urteil vom 23.11.2016 - Aktenzeichen X R 16/14

DRsp Nr. 2017/4693

Steuerliche Abzugsfähigkeit wiederkehrender Leistungen aufgrund eines Hofübergabevertrages als Sonderausgaben

Die wiederkehrenden Leistungen sind dann nicht als Leibrente, sondern als dauernde Last anzusehen, wenn zwar die Abänderbarkeit der Barleistungen bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen wird, der Vermögensübernehmer sich jedoch in nennenswertem Umfang verpflichtet, selbst Pflege- und Betreuungsleistungen zu erbringen.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2014 1 K 1829/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ZPO § 323;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielt gewerbliche Einkünfte sowie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2010 hat er einen Betrag in Höhe von 8.760 € als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend gemacht.