Auf die Beschwerde vom 31.01.2023 wird der Beschluss des Landgerichts Traunstein vom 25.01.2023 insoweit abgeändert, als der Streitwert des Verfahrens vor dem Landgericht auf bis zu 230.000,00 € festgesetzt wird.
I.
Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche.
Der Kläger ist der Sohn des am xx.xx.2018 verstorbenen Erblassers, die Beklagte war die Ehefrau des Erblassers.
Der Erblasser hatte am xx.xx.2018 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Beklagte als Alleinerbin eingesetzt hatte.
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