OLG Dresden - Urteil vom 23.07.1998
7 U 254/98
Normen:
BGB § 2303 § 2331a ;
Fundstellen:
ZEV 2000, 32

Stundung des Pflichtteilsanspruchs

OLG Dresden, Urteil vom 23.07.1998 - Aktenzeichen 7 U 254/98

DRsp Nr. 2005/14692

Stundung des Pflichtteilsanspruchs

»Bei der Abwägung der Interessen des Pflichtteilsberechtigten auf der einen Seite, des zur Erfüllung des Pflichtteilsanspruches Verpflichteten auf der anderen Seite muß sowohl der Umstand, daß die Enterbung als persönliche Kränkung empfunden wird, ebenso außer Betracht bleiben, wie das Bestreben des Berechtigten, seine erwachsenen Kinder mit dem Pflichtteilsbetrag zu unterstützen.«

Normenkette:

BGB § 2303 § 2331a ;

Tatbestand:

Der Kläger macht gegen den Beklagten Pflichtteilsansprüche geltend.

Die Parteien sind Brüder.

Der Kläger lebt mit eigener Familie in B . Der Beklagte lebte bei der Mutter der Parteien, der am 22.10.1993 verstorbenen S , der Erblasserin, in D .

Die Erblasserin hatte mit Testament vom 05.05.1982 folgendes angeordnet:

"Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte bestimme ich meinen Sohn Ma als alleinigen Erben meines gesamtes Besitzes:

1. Das Grundstück mit Haus T Str. .

2. Mein Hausrat einschließlich des Schmuckes und des Geldbesitzes.

Mein Sohn Sohn E hat zu meinen Lebzeiten mehr an Zuwendungen bekommen als sein Anteil ausmachen würde. Außerdem hat mein Sohn Ma durch seine Arbeit das alte Haus vor dem Verfall bewahrt. Er hat mich in schweren Krankheitsfällen vollkommen allein gepflegt.

D , den 5. Mai 1982

Frau S , geb. D "

Am 29.11.1993 wurde dem Beklagten hierauf ein Erbschein als Alleinerben erteilt.