Testament

Autor: Wenhardt

1. Grundsätzliches

Auch mit der Errichtung eines Testaments ist es möglich, die Steuerbelastung zu reduzieren. Hierdurch wird regelmäßig eine gewillkürte Erbfolge herbeigeführt. Wird hingegen kein Testament errichtet, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Gleiches gilt für ein nicht formwirksam errichtetes Testament.

2. Gesetzliche Erbfolge

Beispiel 1 (Abkömmlinge als Erben)

Mutter M ist seit zehn Jahren geschieden. Sie hat eine 15-jährige Tochter T und eine Schwester S sowie zwei Neffen. Andere Verwandte sind nicht vorhanden. M stirbt an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Ein Testament wurde von M nicht errichtet. Sie hinterlässt Vermögenswerte, die einen Steuerwert i.H.v. 1.617.000 Euro haben. Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen ist nicht vorhanden. Der Tochter T stehen keine den Versorgungsfreibetrag zu kürzende Versorgungsbezüge zu.

Lösung

Aus erbrechtlicher Sicht ist Tochter T Alleinerbin geworden mangels Testaments aufgrund gesetzlicher Erbfolge (§ 1924 Abs. 1 BGB).