Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1 hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten zu 2 tragen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 185.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 1, 3, 4 und 5 sind die Kinder des am XX.06.2019 verstorbenen Herrn A (im Folgenden: Erblasser) und seiner ersten Ehefrau. Der Erblasser und seine erste Ehefrau errichteten am 20.11.1992 ein gemeinschaftliches notarielles Testament (UR-Nr. … des Notars B in Stadt1; Bl. 47 ff. d.A.), in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und die Beteiligten zu 1, 3, 4 und 5 zu Erben des Letztversterbenden bestimmten. Die Ehe wurde 1997 geschieden.
Die Beteiligte zu 2 stammt aus einer deutschsprachigen Familie in Oberschlesien. Nach dem Krieg wurde sie nicht vertrieben, sondern blieb in Polen und siedelte erst später in die Bundesrepublik Deutschland über.
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