OLG Brandenburg - Beschluss vom 03.04.2025
3 W 53/24
Normen:
BGB § 2231;
Vorinstanzen:
AG Zossen, vom 08.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 60 VI 229/22

Tragen der Feststellungslast für das Testament bei Berufen zur Begründung der Alleinerbenstellung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2025 - Aktenzeichen 3 W 53/24

DRsp Nr. 2025/6006

Tragen der Feststellungslast für das Testament bei Berufen zur Begründung der Alleinerbenstellung

1. Die Feststellungslast für das Testament trägt derjenige, der hieraus seine Alleinerbenstellung ableiten will. 2. Die Wirksamkeit eines Testaments wird grundsätzlich nicht dadurch berührt, dass es nicht mehr auffindbar ist.

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 08.03.2024 - 60 VI 229/22 - aufgehoben.

Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2 vom13.02.2023 wird zurückgewiesen.

Die zur Begründung des Antrags des Beteiligten zu 1 vom 02.05.2023 auf Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdegegnerin.

3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 380.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2231;

Gründe

I.

Die Beschwerdegegnerin war die Ehefrau des Erblassers. Aus dieser Ehe ist die Beteiligte zu 3 hervorgegangen. Der Beschwerdeführer ist der Sohn des Erblassers aus erster Ehe.