Typische Gestaltungsfälle bei Kapitalgesellschaften (GmbH)

Autor: Wenhardt

1. Überblick

In der Praxis der Unternehmensnachfolge spielt die Kapitalgesellschaft eine herausragende Rolle. Häufig ist der Schenker oder Erblasser an einer Kapitalgesellschaft beteiligt.

Kapitalgesellschaften werden i.d.R. als GmbH oder AG geführt. Im Weiteren wird schwerpunktmäßig auf die GmbH eingegangen, da diese am häufigsten vorkommt. Vorab sollen einige kurze zivilrechtliche Ausführungen zur GmbH gemacht werden.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung können grundsätzlich zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH bedarf notarieller Form, der von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen ist. Der Gesellschaftsvertrag muss die Firma und den Sitz der Gesellschaft enthalten, den Gegenstand des Unternehmens, den Betrag des Stammkapitals und die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.

Hinweis

Wichtig ist hierbei, dass die Geschäftsanteile veräußerlich und vererblich sind.

2. Körperschaftsteuerrecht

Die GmbH unterliegt mit ihrem Einkommen der Körperschaftsteuer. Dabei bemisst sich die Körperschaftsteuer nach dem zu versteuernden Einkommen. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens.

Fall

Eine GmbH hat für 2015 ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. 150.000 Euro ermittelt.

Lösung