I. Der Erblasser errichtete am Tage seines Freitods, dem 16.04.1958, ein Testament, durch welches er seinen gesamten Grundbesitz sowie die Maschinen und Werte seiner Dachsteinfabrikation der
Der Beteiligte zu 1., dessen Mutter J... R... Schwester des Erblassers gewesen sein soll, hat mit Schreiben vom 10.03.1995 die Einziehung des erteilten Erbscheins sowie die Ausstellung eines Erbscheins "auf der Grundlage der gesetzlichen Erbfolge" beantragt. Zur Begründung hat er ausgeführt, das Testament sei unter Zwang zustande gekommen.
Durch Beschluß vom 27.03.1995 hat das Amtsgericht den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, die Anfechtung sei unwirksam, weil die Anfechtungsfrist von 30 Jahren nach Eintritt des Erbfalles bereits am 16.04.1988 abgelaufen sei.
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