Die Klägerin ist die Witwe des im April 1990 verstorbenen Steuerberaters X. Dieser hatte seine Steuerberaterpraxis zusammen mit dem Beigeladenen und Revisionskläger (Beigeladener), dem Steuerberater Y betrieben. Nach dem Sozietätsvertrag waren die Partner am Überschuß der Sozietät zu je 50 v.H. beteiligt. Bei Beendigung der Sozietät infolge des Todes seines Partners sollte die gemeinsame Praxis von dem überlebenden Partner unter Übernahme aller Vermögensgegenstände und Schulden fortgesetzt werden. Weiter heißt es in dieser Vertragsbestimmung, daß beim Tod eines Partners an die Witwe als Abfindung eine monatliche Rente in Höhe von 3000 DM zu zahlen sei.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|