FG Münster vom 28.09.1998
3 K 5992/96 Erb
Fundstellen:
EFG 1999, 79

Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft

FG Münster, vom 28.09.1998 - Aktenzeichen 3 K 5992/96 Erb

DRsp Nr. 2001/3043

Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Die Grundsätze der gemischten Schenkung sind nicht anzuwenden, wenn ein Anteil an einer KG geschenkt wird, für die kein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen ist. Gegenstand der Schenkung ist in diesen Fällen der übertragene Anteil (Anschluß an BFH vom 14.12.1995, BStBl II 1996, 546; gegen gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.9.1996, BStBl I, 1172).

Gründe: