Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Antrag der Beteiligten zu 1 vom 16. Dezember 2020 auf Erteilung eines Erbscheins wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1 trägt die Gerichtskosten des Erbscheinsverfahrens erster Instanz. Eine Kostenerstattung der Beteiligten untereinander findet nicht statt.
I.
Der am #. Februar 1938 geborene und am #. Oktober 2020 verstorbene Erblasser war bis zu seinem Tod mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Das Ehepaar hatte zwei gemeinsame Kinder, die Beteiligten zu 2 und 3.
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