Das - zulässige - Rechtsmittel, über das der Senat in seiner im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung entscheidet, hat in der Sache keinen Erfolg.
Beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren war in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher umstritten, ob für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so OLG Frankfurt JurBüro 1990,
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