OLG Hamm - Urteil vom 26.11.1992
22 U 347/91
Normen:
BGB § 528 § 529 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1993, 160
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 74/91

Umfang und Grenzen der Rückforderung der Schenkung eines Grundstücks

OLG Hamm, Urteil vom 26.11.1992 - Aktenzeichen 22 U 347/91

DRsp Nr. 2006/6428

Umfang und Grenzen der Rückforderung der Schenkung eines Grundstücks

»Ein Anspruch auf Zahlung des Wertes eines geschenkten Grundstücks gemäß § 528 BGB kann teilweise ausgeschlossen sein, soweit der Verpflichtete dadurch seinen eigenen angemessenen Unterhalt oder die Erfüllung seiner Unterhaltspflichten gefährdet. In diesem Zusammenhang ist es dem Verpflichteten zuzumuten, daß er ein geschenktes unbebautes Grundstück, aus dem er keine Einkünfte zieht und das er auch nicht für sich und seine Familie zum Wohnen benötigt, veräußert.«

Normenkette:

BGB § 528 § 529 ;
Vorinstanz: LG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 74/91
Fundstellen
OLGReport-Hamm 1993, 160