Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Stufenklage
BGH, Urteil vom 14.05.1975 - Aktenzeichen IV ZR 19/74
DRsp Nr. 1996/14816
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Stufenklage
Eine durch Erhebung der Stufenklage eingetretene Verjährungsunterbrechung endet nicht schon deswegen, weil zunächst nur die vorbereitenden Anträge (Auskunft, Offenbarungsversicherung) gestellt werden, sondern erst dann, wenn nach Erledigung der Vorstufe(n) das auf Zahlung gerichtete Hauptbegehren nicht weiter verfolgt wird.