FG Düsseldorf - Urteil vom 17.12.2003
5 K 864/01 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2a ; UStG § 1 Abs. 1a ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 3 ; UStR 1996 Abschn. 5 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
DStRE 2004, 775
ZEV 2004, 436

Unternehmensübertragung an nahen Angehörigen als steuerpflichtiger Eigenverbrauch oder Geschäftsveräußerung im Ganzen - Umsatzsteuer; Geschäftsveräußerung; Unentgeltliche Übertragung; Nichtunternehmer; Nachhaltige Umsatztätigkeit; Typisierende wirtschaftliche Betrachtungsweise; Einbringung; Eigenverbrauch; Unternehmereigenschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2003 - Aktenzeichen 5 K 864/01 U

DRsp Nr. 2004/5835

Unternehmensübertragung an nahen Angehörigen als steuerpflichtiger Eigenverbrauch oder Geschäftsveräußerung im Ganzen - Umsatzsteuer; Geschäftsveräußerung; Unentgeltliche Übertragung; Nichtunternehmer; Nachhaltige Umsatztätigkeit; Typisierende wirtschaftliche Betrachtungsweise; Einbringung; Eigenverbrauch; Unternehmereigenschaft

Eine die Eigenverbrauchsbesteuerung ausschließende nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt nicht vor, wenn ein Einzelunternehmen unentgeltlich an einen nicht unternehmerisch tätigen Angehörigen übertragen wird und dieser die erworbenen Besitzposten ohne zwischenzeitliche Aufnahme einer nachhaltigen Umsatztätigkeit in eine GmbH einbringt. Der bloße weitere Übertragungsakt begründet auch nach der gebotenen typisierenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht die Unternehmereigenschaft des Zwischenerwerbers.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2a ; UStG § 1 Abs. 1a ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 3 ; UStR 1996 Abschn. 5 Abs. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger im Jahr 1997 sein Einzelunternehmen im Rahmen einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung auf seinen Sohn übertragen oder ob es sich hierbei um einen steuerbaren und steuerpflichtigen Eigenverbrauchsumsatz gehandelt hat.