1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Nachlassgericht - vom 23.02.2024, Az.
2. Das Nachlassgericht wird angewiesen, dem Beschwerdeführer ein Europäisches Nachlasszeugnis zu erteilen, das bezeugt, dass der Erblasser [...],von [Beschwerdeführer] allein beerbt worden ist.
3. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Nachlassgericht - vom 23.02.2024, Az.
Der Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des von ihm veranlassten Verfahrens auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
b)Der Beschwerdeführer trägt die gerichtlichen Kosten des von ihm veranlassten Verfahrens auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
c)Außergerichtliche Kosten werden in beiden Verfahren nicht erstattet.
d)Gerichtliche Kosten für das Verfahren auf Errichtung einer Nachlasspflegschaft werden nicht erhoben.
I.
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