Die Beschwerde vom 22. Juli 2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Northeim - Nachlassgericht - vom 6. Juni 2021 -
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 220.000,00 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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