OLG München - Beschluss vom 16.11.2017
34 Wx 266/17
Normen:
BGB § 2205; GBO § 20; GBO § 29;
Fundstellen:
FamRZ 2018, 1201
FuR 2018, 162
ZEV 2017, 733
Vorinstanzen:
AG Rosenheim, vom 21.06.2017

Verfahren des Grundbuchamts bei Übertragung des Eigentums an einem in den Nachlass fallenden Grundstück auf den Testamentsvollstrecker

OLG München, Beschluss vom 16.11.2017 - Aktenzeichen 34 Wx 266/17

DRsp Nr. 2017/17192

Verfahren des Grundbuchamts bei Übertragung des Eigentums an einem in den Nachlass fallenden Grundstück auf den Testamentsvollstrecker

BGB §§ 2205 Ist zum Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers, der ein In-Sich-Geschäft tätigt und in einem Nähe Verhältnisses zum Miterwerber steht, ein Wertgutachten vorgelegt, nach dem der Verkaufspreis bestimmt wurde, ist dies vom Grundbuchamt bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Testamentsvollstrecker eine Teilunentgeltlichkeit der Verfügung kannte oder erkennen musste.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 21. Juni 2017 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, die beantragte Eintragung nicht aus den Gründen des Beschlusses vom 21. Juni 2017 zurückzuweisen.

Normenkette:

BGB § 2205; GBO § 20; GBO § 29;

Gründe

I.

Als Eigentümer eines Grundstücks war im Grundbuch der Erblasser als Alleinerbe nach seiner vorverstorbenen Ehefrau eingetragen. Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind die Kinder des Erblassers.