Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Landstuhl vom 2. September 2011 wird aufgehoben und das Amtsgericht - Grundbuchamt - Landstuhl angewiesen, über den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu befinden.
I. Der Antragsteller ist zusammen mit weiteren Personen in Erbengemeinschaft als Eigentümer des im Betreff genannten Miteigentumsanteils im Grundbuch eingetragen.
Mit öffentlich beglaubigter und mit "Eintragungsbewilligung" überschriebener Erklärung hat der Antragsteller dem Grundbuchamt mitgeteilt, im Wege der Abschichtung aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden zu sein, weshalb er die Berichtigung des Grundbuches beantrage.
Die Rechtspflegerin bei dem Grundbuchamt hat dem Antragsteller aufgegeben, entweder die Bewilligung sämtlicher in Erbengemeinschaft eingetragener Miteigentümer beizubringen oder aber den Unrichtigkeitsnachweis nach §
Hiergegen richtet sich die Beschwerde, der die Rechtspflegerin nicht abgeholfen und sie dem Senat zur Entscheidung vorgelegt hat.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|