BGH - Beschluß vom 16.12.2004
IX ZR 25/01
Normen:
BGB § 812 § 823 ;
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe, vom 19.12.2000

Vergütung des Nachlasspflegers; Rückforderung wegen Veruntreuung

BGH, Beschluß vom 16.12.2004 - Aktenzeichen IX ZR 25/01

DRsp Nr. 2005/1223

Vergütung des Nachlasspflegers; Rückforderung wegen Veruntreuung

Hat der Nachlasspfleger Geldbeträge aus dem Nachlass veruntreut und mussten die Erben die veruntreuten Beträge in einem langwierigen Prozess zurückzufordern, so erweist sich die Tätigkeit des Nachlasspflegers im Ergebnis als wertlos. Eine gezahlte Vergütung kann daher zurückgefordert werden.

Normenkette:

BGB § 812 § 823 ;

Gründe: