BFH - Urteil vom 25.11.2008
II R 38/06
Normen:
FGO § 93 Abs. 3; ErbStG § 1 Abs. 1; ErbStG § 7 Abs. 1; ErbStG § 10 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 13.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 5303/96

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch gerichtliches Unterlassen des Beschlusses über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Falle eines vom Kläger nachgereichten Schriftsatzes; Behandlung eines Anspruchs des Klägers auf den hälftigen Kaufpreis aus einem Grundstückskaufvertrag als Gegenstand einer steuerbaren freigebigen Zuwendung

BFH, Urteil vom 25.11.2008 - Aktenzeichen II R 38/06

DRsp Nr. 2009/5411

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch gerichtliches Unterlassen des Beschlusses über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Falle eines vom Kläger nachgereichten Schriftsatzes; Behandlung eines Anspruchs des Klägers auf den hälftigen Kaufpreis aus einem Grundstückskaufvertrag als Gegenstand einer steuerbaren freigebigen Zuwendung

Normenkette:

FGO § 93 Abs. 3; ErbStG § 1 Abs. 1; ErbStG § 7 Abs. 1; ErbStG § 10 Abs. 1;

Gründe:

I.