BVerfG - Beschluß vom 01.10.1957
1 BvR 92/57
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; StPO § 210 Abs. 2 § 308 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerfGE 7, 109
NJW 1957, 1673
Vorinstanzen:
OLG Nürnberg, vom 25.01.1957 - Vorinstanzaktenzeichen Ws 492/56

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdevrfahren

BVerfG, Beschluß vom 01.10.1957 - Aktenzeichen 1 BvR 92/57

DRsp Nr. 1995/8810

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdevrfahren

Wird dem Beschwerdegegner im Beschwerdeverfahren die Beschwerde nicht zur Gegenerklärung mitgeteilt, verletzt eine darauf hin zum Nachteil des Beschwergegegners ergehende Entscheidung den Anspruch auf rechtliches Gehör.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; StPO § 210 Abs. 2 § 308 Abs. 1 ;

Gründe: