Verlustnutzung

Autor: Wenhardt

1. Verluste bei der Einkommensteuer

Einleitung

Um die Erbschaftsteuererklärung erstellen zu können, muss auch noch die Einkommensteuererklärung des Erblassers angefertigt werden. Denn die Einkommensteuernachzahlung findet bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs regelmäßig als Schuld Eingang. Aber auch Einkommensteuererstattungen sind zu beachten, da sie den steuerpflichtigen Erwerb erhöhen.

Hatte der Erblasser Verluste, dann wirken diese sich regelmäßig auf die Höhe der Einkommensteuer aus, was mittelbar auch Auswirkung bei der Erbschaftsteuer hat.

2. Entstehung von Verlusten

Zur Entstehung von Verlusten kommt es regelmäßig dann, wenn die Ausgaben (Betriebsausgaben oder Werbungskosten) bei einer Einkunftsart höher sind als die Einnahmen. Denn die Einkünfte aus einer Einkunftsart können sowohl positiv als auch negativ sein.

Beispiel

Der Erblasser hatte zu Lebzeiten einen gewerblichen Betrieb, dessen Gewinn nach der Einnahmenüberschussrechnung erstellt wurde. Dieser lief im Todesjahr (2014) aufgrund einer Erkrankung des Erblassers schlecht. Die Betriebseinnahmen beliefen sich auf 120.000 Euro und die Betriebsausgaben auf 150.000 Euro.

Lösung

Für 2014 ermittelten sich folgende Einkünfte aus Gewerbebetrieb:

Betriebseinnahmen

120.000 Euro

Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG)

- 150.000 Euro

Verlust aus Gewerbebetrieb

- 30.000 Euro

Wie sich dieser Verlust auswirken kann, siehe nachfolgend.