Autor: Wenhardt |
Um die Erbschaftsteuererklärung erstellen zu können, muss auch noch die Einkommensteuererklärung des Erblassers angefertigt werden. Denn die Einkommensteuernachzahlung findet bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs regelmäßig als Schuld Eingang. Aber auch Einkommensteuererstattungen sind zu beachten, da sie den steuerpflichtigen Erwerb erhöhen.
Hatte der Erblasser Verluste, dann wirken diese sich regelmäßig auf die Höhe der Einkommensteuer aus, was mittelbar auch Auswirkung bei der Erbschaftsteuer hat.
Zur Entstehung von Verlusten kommt es regelmäßig dann, wenn die Ausgaben (Betriebsausgaben oder Werbungskosten) bei einer Einkunftsart höher sind als die Einnahmen. Denn die Einkünfte aus einer Einkunftsart können sowohl positiv als auch negativ sein.
BeispielDer Erblasser hatte zu Lebzeiten einen gewerblichen Betrieb, dessen Gewinn nach der Einnahmenüberschussrechnung erstellt wurde. Dieser lief im Todesjahr (2014) aufgrund einer Erkrankung des Erblassers schlecht. Die Betriebseinnahmen beliefen sich auf 120.000 Euro und die Betriebsausgaben auf 150.000 Euro. |
Für 2014 ermittelten sich folgende Einkünfte aus Gewerbebetrieb:
Betriebseinnahmen | 120.000 Euro |
- 150.000 Euro | |
Verlust aus Gewerbebetrieb | - 30.000 Euro |
Wie sich dieser Verlust auswirken kann, siehe nachfolgend.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|