I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine als gemeinnützig anerkannte GmbH, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 9. Oktober 1995 durch einen ebenfalls als gemeinnützig anerkannten e.V., ein Diakoniewerk, als Alleingesellschafter gegründet. Der e.V. verfolgt u.a. die Aufgabe, notleidenden und bedrängten Menschen medizinische Hilfe zu bieten. Zweck der Klägerin ist nach dem Gesellschaftsvertrag u.a. die Unterhaltung eines Krankenhauses.
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