OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.12.2021
5 U 22/21
Normen:
ZPO § 97;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 12.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 84/17

Verneinung der Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen KindesNaheliegende Möglichkeit einer Wiederheirat des ÜberlebendenLebensbedrohliche Erkrankung bei Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.12.2021 - Aktenzeichen 5 U 22/21

DRsp Nr. 2022/5678

Verneinung der Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes Naheliegende Möglichkeit einer Wiederheirat des Überlebenden Lebensbedrohliche Erkrankung bei Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

Zur Verneinung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des gemeinsamen Kindes, wenn die alsbald verstorbene Ehefrau bei Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments schwer erkrankt war, seit der Heirat nicht mehr gearbeitet und auch kein nennenswertes Vermögen in die Ehe eingebracht hatte und das verhältnismäßig junge Alter der Ehegatten die Möglichkeit einer Wiederheirat des Überlebenden nahelegte.

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Februar 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 16 O 84/17 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweiligen Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 89.277,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 97;

Gründe:

I.