FG Niedersachsen - Urteil vom 30.11.2005
3 K 324/05
Normen:
AO § 152 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1223

Verspätungszuschlag; Erbschaftsteuererklärung; Ermessen - Verspätungszuschlag bei der Erbschaftsteuererklärung

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.2005 - Aktenzeichen 3 K 324/05

DRsp Nr. 2006/20891

Verspätungszuschlag; Erbschaftsteuererklärung; Ermessen - Verspätungszuschlag bei der Erbschaftsteuererklärung

1. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages steht im Ermessen des Finanzamtes. Dieses hat sein Entschließungs- und Auswahlermessen entsprechend dem Zweck der Ermessensermächtigung auszuüben. 2. Der Verspätungszuschlag beinhaltet eine in die Zukunft gerichtete Prävention und die (repressive) Sanktion einer Pflichtverletzung.

Normenkette:

AO § 152 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlages i. H. v. EUR 2.950 wegen verspäteter Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung im Streit.