OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.02.2022
21 W 182/21
Normen:
§ 2303 BGB; § 2314 BGB;
Fundstellen:
NotBZ 2023, 57
Vorinstanzen:
AG Dillenburg, vom 21.07.2021

Verwirkung einer Pflichtteilsstrafklausel durch Aufforderung zur Nachbesserung eines angeforderten Nachlassverzeichnisses

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.02.2022 - Aktenzeichen 21 W 182/21

DRsp Nr. 2023/1269

Verwirkung einer Pflichtteilsstrafklausel durch Aufforderung zur Nachbesserung eines angeforderten Nachlassverzeichnisses

Eine Aufforderung zur Nachbesserung des seitens des Pflichtteilsberechtigten vom Erben angeforderten Nachlassverzeichnisses führt in der Regel noch nicht zur Verwirkung des Erbanspruchs nach dem Längstlebenden, sofern die Pflichtteilsstrafklausel vorsieht, der Pflichtteil müsse hierzu vom Längstlebenden gefordert werden.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgericht Dillenburg vom 21. Juli 2021 abgeändert. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 5) wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Antragstellerin, Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 140.000 € festgesetzt.

Normenkette:

§ 2303 BGB; § 2314 BGB;

Gründe

I.

Die am XX.XX:2020 in Stadt1 verstorbene Erblasserin war mit dem vorverstorbenen B Nachname1 verheiratet. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor, nämlich die Beteiligten 2), 3) und 5) sowie der am 7. Dezember 2015 vorverstorbene C Nachname1. Dessen Kinder sind die Beteiligten zu 1) und 4).