I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 29. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligte zu 1 trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und hat die dem Beteiligten zu 2 im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren bleibt vorbehalten.
I. Der am 6.10.2009 verstorbene Erblasser war griechischer Staatsangehöriger und geschieden. Die Beteiligte zu 1 war die Lebensgefährtin des Erblassers, der Beteiligte zu 2 sein Sohn und einziges Kind. Der Erblasser errichtete am 29.3.1999 ein handschriftliches Testament, in dem er die Beteiligte zu 1 als Alleinerbin einsetzte.
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