BFH - Urteil vom 13.12.2018
III R 13/15
Normen:
BGB § 138 Abs. 1; EStG § 6 Abs. 3, § 15, § 16;
Fundstellen:
BFH/NV 2019, 1069
GmbHR 2019, 1149
ZEV 2019, 668
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 22.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 12341/12

Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

BFH, Urteil vom 13.12.2018 - Aktenzeichen III R 13/15

DRsp Nr. 2019/12018

Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

1. NV: Eine personelle Verflechtung liegt nicht vor, wenn das Betriebsgrundstück im hälftigen Miteigentum von zwei GmbH-Gesellschaftern steht, von denen einer jedoch aufgrund einer Stimmrechtsbindung aller übrigen Gesellschafter die GmbH allein beherrscht. 2. NV: Zum Verhältnis von Betriebsaufspaltung und Betriebsverpachtung. 3. NV: Zur Entgeltlichkeit der Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Betriebsgrundstück im Rahmen einer Vereinbarung über den Zugewinnausgleich.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Oktober 2013 3 K 12341/12 aufgehoben.

Die Sache wird an den zuständigen Vollsenat des Niedersächsischen Finanzgerichts zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1; EStG § 6 Abs. 3, § 15, § 16;

Gründe

I.