Die Beschwerde der Beteiligten zu 5. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 28.04.2022 (Aktenzeichen
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
Beschwerdewert: 1.000.000 €
I.
Der am ....2021 verstorbene Erblasser hinterließ mehrere Verfügungen von Todes wegen. Es existiert ein privatschriftliches Testament vom 29.07.1993, in dem der Erblasser seine damalige Ehefrau, die Beteiligte zu 1, zur Alleinerbin eingesetzt hat.
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