I.
Der kinderlose Erblasser verstarb am 28.3.2003 im Alter von 76 Jahren an den Folgen der Verletzungen, die ihm am 5.1.2003 bei einem Überfall in seiner Wohnung durch Misshandlungen zugefügt worden waren. Er war von seiner ersten Ehefrau geschieden und seit 1996 in zweiter Ehe mit der 1971 geborenen Beteiligten verheiratet.
Der Erblasser hinterließ zwei handschriftlich verfasste und eigenhändig unterschriebene Testamente. In seinem Testament vom 8.11.1980 bestimmte der damals in erster Ehe verheiratete Erblasser für den Fall, dass er zusammen oder nach seiner Frau stirbt, zu Alleinerben seines gesamten Vermögens namentlich genannte Verwandte mütterlicherseits und väterlicherseits. Im Testament vom 19.9.1998 setzte er seine (zweite) Ehefrau, die Beteiligte, zu seiner "alleinigen und ausschließlichen Erbin" ein.
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