OLG Düsseldorf - Beschluss vom 06.01.2022
3 Wx 216/21
Normen:
BGB § 2250 Abs. 3 S. 1; FamFG §§ 58 ff.;
Vorinstanzen:
AG Mülheim an der Ruhr, - Vorinstanzaktenzeichen 4 VI 916/21

Voraussetzungen für die Errichtung eines NottestamentsGleichzeitige Anwesenheit von drei Zeugen während des gesamten ErrichtungsaktesSituation einer Absperrung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2022 - Aktenzeichen 3 Wx 216/21

DRsp Nr. 2022/5148

Voraussetzungen für die Errichtung eines Nottestaments Gleichzeitige Anwesenheit von drei Zeugen während des gesamten Errichtungsaktes Situation einer Absperrung

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 3 gegen den Feststellungsbeschluss des Nachlassgerichts vom 28. September 2021 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: 200.000,- €

Normenkette:

BGB § 2250 Abs. 3 S. 1; FamFG §§ 58 ff.;

Gründe

I.

Mit handschriftlich errichtetem Testament vom 20. Oktober 2019 bestimmte der Erblasser die Beteiligten zu 1 bis 3 zu jeweils gleichen Anteilen zu seinen Erben. Mit weiterem Testament vom 6. März 2021, überschrieben als Nottestament, geschrieben von der Beteiligten zu 3, vom Erblasser sowie von drei Zeugen unterschrieben, setzte der Erblasser die Beteiligte zu 3 zu seiner Alleinerbin ein.

Gestützt auf das Testament vom 20. Oktober 2019 hat der Beteiligte zu 1 einen die Beteiligten zu 1 bis 3 als Miterben zu je 1/3-Anteil ausweisenden Erbscheins beantragt.