Das von einem Zastępca notarialny w Krapkowicach (Notarvertreter, tätig in Krapkowice, Polen) eingereichte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 22 und 75 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ABl. 2012, L 201, S. 107) (im Folgenden:
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