BFH - Urteil vom 08.09.2011
IV R 44/07
Normen:
FGO § 68 S. 1; EStG § 15 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 14.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 3201/04

Vorliegen einer Betriebsaufspaltung zwischen einer eingetragenen Genossenschaft und einer Personengesellschaft i.R.d. Bemessung der Gewerbesteuer

BFH, Urteil vom 08.09.2011 - Aktenzeichen IV R 44/07

DRsp Nr. 2011/19876

Vorliegen einer Betriebsaufspaltung zwischen einer eingetragenen Genossenschaft und einer Personengesellschaft i.R.d. Bemessung der Gewerbesteuer

Ist eine eingetragene Genossenschaft Rechtsträgerin des Betriebsunternehmens und zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Besitzpersonengesellschaft, liegt die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche enge personelle Verflechtung vor, wenn die Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft für Abschluss und Beendigung der Miet- oder Pachtverträge gemeinsam zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft befugt sind und dabei mit Stimmenmehrheit nach Anteilen am Kapital der Gesellschaft entscheiden.

Normenkette:

FGO § 68 S. 1; EStG § 15 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die GbR I in den Streitjahren 1996 und 1997 kraft Betriebsaufspaltung einen Gewerbebetrieb unterhalten hat.