Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. Januar 2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, ist als qualifizierte Einrichtung gemäß §
"Nacherstellung von Kontoauszügen Pro Auszug 15,00 EUR".
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