Der Senat beabsichtigt, die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Kammergerichts - 19. Zivilsenat - vom 24. November 2022 gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
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