OLG München - Beschluss vom 25.10.2017
18 U 1202/17
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NotBZ 2018, 393
Vorinstanzen:
LG München II, vom 24.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 5937/15

Wirksamkeit einer in einem Testament angeordneten Schiedsklausel

OLG München, Beschluss vom 25.10.2017 - Aktenzeichen 18 U 1202/17

DRsp Nr. 2018/11173

Wirksamkeit einer in einem Testament angeordneten Schiedsklausel

1. Eine Schiedsklausel in einem Testament ist jedenfalls soweit unwirksam, als dadurch die Verfolgung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erschwert wird. 2. Dem Pflichtteilsberechtigten steht ungeachtet der Erstellung eines privaten Nachlassverzeichnisses ein Anspruch auf Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu. Einer gesonderten Begründung hierfür bedarf es nicht.

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 24.02.2017, Az. 13 O 5937/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

2.

Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis 15.11.2017.

Normenkette:

BGB § 2314 Abs. 1 S. 1;

Entscheidungsgründe

Der Senat ist einstimmig der Auffassung, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert. Auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung ist nicht geboten.

I.