OLG Köln - Urteil vom 26.11.2020
14 U 5/19
Normen:
BGB § 2303; BGB § 2311 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 16.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 35/18

Zahlungsansprüche aus einem PflichtteilsrechtErmittlung eines Nachlassbestands durch Ermittlung des pflichtteilsrelevanten Aktivnachlasses und PassivnachlassesBewertung einer Immobilie

OLG Köln, Urteil vom 26.11.2020 - Aktenzeichen 14 U 5/19

DRsp Nr. 2022/2268

Zahlungsansprüche aus einem Pflichtteilsrecht Ermittlung eines Nachlassbestands durch Ermittlung des pflichtteilsrelevanten Aktivnachlasses und Passivnachlasses Bewertung einer Immobilie

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin vom 22.01.2019 wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.01.2019 (12 O 35/18) dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verpflichtet wird, an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 27.439,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.03.2018 zu zahlen. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin 25 % und die Beklagte 75 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.

3.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2303; BGB § 2311 Abs. 1;

Gründe

I.