Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 22. April 2008 wird auf Kosten des Antragstellers, der den Beteiligten zu 2 bis 4 auch die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu ersetzen hat, zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 739.000 EUR.
I.
Der Antragsteller ist der Sohn des am 28. Februar 2006 verstorbenen Landwirts H. H. (im Folgenden: Erblasser); die Beteiligte zu 3 ist dessen Ehefrau, die Beteiligte zu 4 dessen Tochter, der Antragsgegner ist ein Enkel des Erblassers.
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