KG, vom 28.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 54/06
LG Berlin, vom 15.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 487/04
Zeitliche Begrenzung der Fortdauer der Testamentsvollstreckung
BGH, Urteil vom 05.12.2007 - Aktenzeichen IV ZR 275/06
DRsp Nr. 2008/1049
Zeitliche Begrenzung der Fortdauer der Testamentsvollstreckung
»a) Die Fortdauer der Testamentsvollstreckung über 30 Jahre hinaus unterliegt gemäß § 2210BGB einer zeitlichen Begrenzung.b) Sind seit dem Erbfall 30 Jahre verstrichen und soll die Verwaltung des Nachlasses nach dem Willen des Erblassers über 30 Jahre hinaus bis zum Tode des Testamentsvollstreckers fortdauern, verliert die Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung ihre Wirksamkeit mit dem Tode des letzten Testamentsvollstreckers, der innerhalb von 30 Jahren seit dem Erbfall zum Testamentsvollstrecker ernannt wurde.«