1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Beklagte trägt 1/5 der Kosten des Verfahrens, die bis zum Ergehen des Abhilfebescheides vom 26. Februar 2008 entstanden sind. Alle übrigen Verfahrenskosten trägt der Kläger.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, wer Schenker ist.
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