Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Teil-Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.07.2016 -
I.
Die Parteien streiten über die Auseinandersetzung des Nachlasses des am 18.12.2003 verstorbenen Architekten F X W (nachfolgend: Erblasser), der bis zu seinem Tode mit Frau E W, der früheren Klägerin des vorliegenden Rechtsstreits, verheiratet war und aus dessen Ehe die Kinder B W (die frühere Drittwiderbeklagte zu 2.), K W (der frühere Drittwiderbeklagte zu 3. und jetzige Drittwiderbeklagte zu 2.) sowie Dr. U W (der Beklagte) hervorgegangen sind.
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