Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Fürth vom 21.07.2017 wird zurückgewiesen.
2.Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
Mit Beschluss vom 21.07.2017 hat das Amtsgericht Fürth den Antrag der Alleinerbin auf Ergänzung des Europäischen Nachlasszeugnisses zurückgewiesen.
Gegen diesen, der Beteiligten am 26.07.2017 zugegangenen Beschluss richtet sich deren beim Amtsgericht Fürth am 28.07.2017 eingegangene Beschwerde.
Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 02.08.2017 der Beschwerde nicht abgeholfen und die Akten dem Senat vorgelegt.
II.
Die Beschwerde der Beteiligten ist zulässig (Art.
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