Die Beschwerde des Nachlasspflegers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Bremen vom 18.12.2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Gegenstandswert der Beschwerde beträgt 500,00 €.
I.
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und seit dem 1.04.2009 Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der Erblasserin.
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